FEATURE

Film Gender Report
2012 – 2016

Kulturpolitische Maßnahmen seitens des Bundeskanzleramtes
Eine Information aus dem Büro des Bundesministers
 
 
Das BKA hat den Handlungsbedarf bereits erkannt – während der Report kritisiert, dass weibliche Kunstschaffende hinsichtlich Förderungen benachteiligt wurden, gingen und gehen vom BKA vergebene Förderungen im Bereich Film mehrheitlich an Frauen
 
Im Bundesfinanzgesetz 2018 für den Bereich Kunst und Kultur ist ausdrücklich festgehalten,
dass
 
  • das Wirkungsziel durch die Stärkung des Frauenanteils an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich verfolgt werden soll
  • der für 2018 und die Folgejahre angestrebte Frauenanteil 49 Prozent beträgt
  • die Startstipendien geschlechterspezifisch und somit zu 55 Prozent an junge Künstlerinnen vergeben werden sollen
 
 
Von Seiten des Bundeskanzleramts wurden und werden zusätzlich weitere konkrete Maßnahmen gesetzt, um der Ungleichbehandlung von weiblichen Filmschaffenden entgegenzutreten
 
  • Mindestens 50 Prozent des jährlichen Budgets für Film-Arbeitsstipendien durch das BKA werden an Frauen vergeben
  • Die Besetzung von Entscheidungsgremien im Bereich Film, die durch das BKA entschieden wird, erfolgt paritätisch
 
 
Auch das ÖFI hat den Handlungsbedarf erkannt und vergangenes Jahr ein Maßnahmenpaket geschaffen, dessen Effekte im vorliegenden Report noch nicht enthalten sind
 
  • Überprüfung aller Einreichungen auf Gender Budgeting
  • Erfassung der weiblichen Beteiligung und Folgeförderung für Projekte mit hohem Frauenanteil